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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir haben die Informationen, die Sie auf dieser Website vorfinden, mit hoher Sorgfalt und nach bestem Wissen zusammengestellt. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu aktualisieren. Wir übernehmen jedoch keine Garantie - weder ausdrücklich noch stillschweigend - für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen auf dieser Website. Die Hinweise auf dieser Website befreien Sie nicht von einer eigenen Prüfung der Sachverhalte. Falls Sie besondere Informationen und Ratschläge im Hinblick auf unser Angebot benötigen, kontaktieren Sie uns bitte direkt. Die Nutzer dieser Website erklären sich damit einverstanden, auf diese Website und deren Inhalte auf eigenes Risiko zuzugreifen. Weder wir noch Dritte, die in die Erstellung, Produktion oder Übermittlung dieser Website involviert sind, sind haftbar für Schäden, die sich aus dem Zugang oder der Unmöglichkeit des Zugangs, der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung dieser Website oder aus dem Umstand, dass Sie sich auf eine Information, die auf dieser Website enthalten ist, verlassen, entstehen. Allgemeine Reisebedingungen 1. Teilnahme-Voraussetzung Teilnehmen kann jeder der gesund ist, den speziellen Anforderungen dieser Sportreisen genügt und über eine entsprechende Ausrüstung verfügt. Der Tour-Guide ist jederzeit berechtigt, einen Teilnehmer, der diese Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllt, von der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Reisepreises.
1.1 Ausrüstung: Mountainbike oder Mountainbike ähnliches Rad, für die in den Tourbeschreibungen aufgeführten Anforderungen. Schutzausrüstung: Fahrradhelm (tragepflicht)). Wie schon in 1. (Teilnahme-Voraussetzungen) beschrieben ist der Tour-Guide jederzeit berechtigt, einen Teilnehmer, der diese Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllt, von der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen.
2. Abschluß des Reisevertrages Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Unsere Reisebedingungen werden mit der Anmeldung ausdrücklich anerkannt. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung/ Rechnung. Mit dem Zugang der Bestätigung wird der Reisevertrag für uns verbindlich. 3. Bezahlung Mit Zugang der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung muß bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgt sein. Ohne rechtzeitige Zahlung des vollen Reisepreises besteht für den Reisenden kein Anspruch mehr auf Erbringung der Reiseleistung, jedoch zur Zahlung der Stornogebühren. Eine Zahlung aus dem Ausland muß spesenfrei erfolgen, alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. 4. Leistungen Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung auf unseren Internet-Seiten. 5. Leistungsänderungen Die Prospektausschreibung stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Änderungen einzelner Reiseleistungen, wie z. B. Fahrtroute oder Zwischenübernachtungen, sowie Änderungen des Reiseablaufs aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen, die sich nach Vertragsabschluß in Abweichung des vertraglich vereinbarten Inhalts des Reisevertrages ergeben, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Hierdurch entstehende Kosten, deren Gründe der Veranstalter nicht zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Wir behalten uns Flugplanänderungen und Änderungen des Transportmittels vor, soweit diese dem Reiseteilnehmer zumutbar sind und aus technischen Gründen oder im Interesse eines reibungslosen Reiseablaufs erfolgen. 6. Preisänderungen Die Änderung des vereinbarten Reisepreises aus unvorhersehbaren Gründen wie behördliche Anordnungen, Gesetzesänderungen, Wechselkursschwankungen, Ölpreisänderungen, Versicherungszuschlägen oder ähnliches, ist zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von dem Veranstalter über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen. 7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Können Sie deshalb Ihre Reise nicht antreten, müssen wir dies wie einen Rücktritt von der Reise behandeln. 8. Rücktritt Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Wir empfehlen, den Rücktritt aus Beweisgründen schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel (der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt Ihnen unbenommen): bis 60 Tage vor Reisebeginn 10 %, ab 59 Tage vor Reisebeginn 20 %, ab 29 Tage vor Reisebeginn 30 %, ab 21 Tage vor Reisebeginn 50 %, ab 14 Tage vor Reisebeginn 75 %, bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises. Bei bereits erfolgter Flugbuchung erhöht sich die Stornogebühr um die Kosten für die Stornierung des Fluges. Diese können bis zu 100 % des Flugpreises betragen. Wir empfehlen daher den Abschluß einer umfassenden Reiseversicherung. 9. Rücktritt durch den Veranstalter Wird die Mindestteilnehmerzahl (tourabhängig) nicht erreicht, sind wir berechtigt, bis 2 Wochen vor Tourbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Daraus resultierende Umbuchungen nehmen wir kostenlos vor. Anderenfalls erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet. Eine Pflicht zur Umbuchung auf einen Ersatztermin sowie weitergehende Ansprüche bestehen nicht. 10. Umbuchungen/ Ersatzteilnehmer Umbuchungen sind mit Zustimmung des Veranstalters möglich und je nach Aufwand kostenpflichtig. Werden Ersatz - teilnehmer gestellt, können wir dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, bzw. gesetzliche oder behördliche Vorschriften dem entgegenstehen. Wir berechnen dafür die tatsächlich anfallenden Bearbeitungsgebühren, mindestens jedoch Euro 50. 11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen wichtigen Gründen (z. B. Verletzung) nicht wahr, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Wir bemühen uns jedoch um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern. 12. Kündigung des Reisevertrages bei Höherer Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. 13. Haftung Wir haften - unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten - für das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen und für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. 14. Haftungsbegrenzung Mountainbiking ist eine Gefahrensportart, verbunden mit einer hohen Körperbelastung. Ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Sportreise gewachsen ist, sollten Sie im Zweifelsfalle durch einen Arzt beurteilen lassen. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. An allen Mountainbike-Touren, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen, beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Für etwaige Unfälle und Schäden haften wir nur, wenn sie von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht jedoch, wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden. Jeder Teilnehmer muß sich der vorhandenen Risiken bewußt sein, die auch durch umsichtige Betreuung des Tour-Guide nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß Weisungen der Reiseleitung nicht Folge geleistet wird oder wegen Nichtbeachtung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung. Für Schäden oder Verlust von Fahrrad oder Gepäck während der Reise oder beim Transport übernehmen wir keine Haftung. Wir haften ebenfalls nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von uns lediglich vermittelt werden. 15. Haftungsbeschränkung Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Veranstalter ist in soweit beschränkt, wie aufgrund internationaler Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist. 16. Gewährleistung Sollte eine unserer Reisen einen Mangel aufweisen, müssen Sie Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter zur Kenntnis geben. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, daß Sie eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erhalten. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reise- leistungen müssen innerhalb eines Monats nach Reiseende uns gegenüber geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Reise beanstandet wurde. 17. Reisebedingungen für Vermittlungsleistungen Treten wir als Vermittler einzelner Reiseleistungen wie Flug, Hotel, Mietwagen, Fährtransport etc. auf, so gelten die jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners. AGB stehen auf Anfrage zur Verfügung. 18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 19. Leistungs- und Erfüllungsort Leistungs- und Erfüllungsort ist Freising. 20. Datenschutz Mit der Weitergabe des Namens, Adresse und Telefonnummer - im Sinne einer Teilnehmerliste - erklärt sich der Reiseteilnehmer einverstanden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. 21. Veranstalter Bike-Explorer, Inhaber R. Kossmehl, Gaymannstr.1, 85354 Freising 22. Bankverbindung Sparkasse Freising Kto.-Nr. 146 398 35 Blz. 700 510 03 IBAN: BIC:
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